Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll Menschen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, helfen, in einem überschaubaren Zeitraum, Schulden abzubauen und einen Neuanfang zu schaffen.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein verkürztes Insolvenzverfahren an dessen Ende die Restschuldbefreiung stehen soll.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht Personen offen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, d.h. Arbeiter, Angestellte, Beamten, Studenten und Rentnern.
Personen, die eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls den Weg des Verbraucherinsolvenzverfahren stellen.
Für eine bessere Übersichtlichkeit kann das Verfahren kurz in drei Stufen eingeteilt werden, die nacheinander durchlaufen werden müssen
1.Stufe: außergerichtliche Schuldenbereinigung
2.Stufe: gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan (kann durch die Entscheidung des
Gerichtes entfallen) Entscheidung über den Eröffnungsantrag, Ankündigung der
Restschuldbefreiung
3.Stufe: Wohlverhaltensphase, Entscheidung über die Restschuldbefreiung
Die einzelnen Stufen des Verfahrens bauen aufeinander auf und müssen nacheinander durchlaufen werden.
Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es für den Schuldner die Restschuldbefreiung zu erlangen und nach Möglichkeit einen Teil der Schulden innerhalb des Insolvenzverfahrens zu tilgen.